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   BVerwG, 26.08.1987 - 8 B 84.87   

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https://dejure.org/1987,12429
BVerwG, 26.08.1987 - 8 B 84.87 (https://dejure.org/1987,12429)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1987 - 8 B 84.87 (https://dejure.org/1987,12429)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1987 - 8 B 84.87 (https://dejure.org/1987,12429)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1987 - 8 B 84.87
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und wiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79

    Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1987 - 8 B 84.87
    Denn von der Einhaltung der bezeichneten, vom Darlegungsgebot des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangten Anforderungen entbinden weder verfassungsrechtliche Erwägungen (vgl. u.a. Beschluß vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 186 S. 57) noch der Hinweis darauf, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (vgl. etwa Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62 S. 7 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1987 - 8 B 84.87
    Auf diesen Zusammenhang ist in der Beschwerdeschrift einzugehen, d.h. es ist darzulegen, daß und wiefern eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und daß und warum ihre Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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